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18.8.2025

Gütertransportausbildung in der EU – Erneuerung, Kosten und Voraussetzungen

Leitfaden zur Erneuerung der EU-Gütertransportschulung. Erfahren Sie mehr über Kosten der DQC-Erneuerung, 35-Stunden-Anforderungen und Zeitpläne.

Gütertransportausbildung in der EU – Erneuerung, Kosten und Voraussetzungen

Inhaltsverzeichnis  

  • Wann sollte die Gütertransport-Ausbildung erneuert werden?
  • Welche Schritte sind mit der Erneuerung der Schulung verbunden?
  • Sind die Schulung und die Erneuerung kostenpflichtig?
  • Welche Unterlagen werden zur Verlängerung der Schulung benötigt?
  • Welche Rolle spielt der Fahrerqualifikationsausweis (Code 95) im Erneuerungsprozess?
  • Welche regelmäßige Schulung ist für Fahrer im Gütertransport erforderlich?
  • Wo kann ich die Ausbildung am besten absolvieren?
  • Sonderfälle: Ausländische und Nicht-EU-Fahrer

Wenn Sie Berufskraftfahrer*in sind oder in die Transportbranche einsteigen möchten, ist es wichtig, Ihre Qualifikationen stets auf dem neuesten Stand zu halten. Der Transportsektor in der EU ist stark reguliert, und Fahrer*innen müssen die Schulungsanforderungen stets erfüllen, um den neuesten Standards zu entsprechen. Die ursprünglich in der Richtlinie 2003/59/EG festgelegten Vorschriften wurden in der seit Januar 2023 geltenden Richtlinie (EU) 2022/2561 kodifiziert und aktualisiert.

In diesem Leitfaden erklären wir Ihnen alles, was Sie zur Erneuerung Ihrer Gütertransport-Ausbildung wissen müssen – von Fristen und Kosten über die benötigten Dokumente bis hin zum Ort, an dem Sie Ihren Kurs absolvieren können.

Wann sollte die Gütertransport-Ausbildung erneuert werden?

Unter der EU Richtlinie 2022/2561 (ersetzt die Richtlinie 2003/59/EG) müssen Berufskraftfahrer regelmäßig alle 5 Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren, um die Gültigkeit ihrer Fahrerqualifizierungskarte (DQC) zu erhalten. Dies gilt für:

  • Kategorie C1, C1 + E, C oder C + E Fahrzeuge (Gütertransport)
  • Kategorie D1, D1 + E, D oder D + E Fahrzeuge (Personenbeförderung)

Seit dem 10. September 2008 (für den Personenverkehr) bzw. 10. September 2009 (für den Güterverkehr) müssen alle neuen Berufskraftfahrer*innen vor dem Erwerb ihrer Fahrerlaubnis eine Grundqualifikation absolvieren. Unabhängig vom Zeitpunkt der Erstqualifikation ist jedoch für alle Fahrer*innen alle fünf Jahre eine regelmäßige Weiterbildung vorgeschrieben.

Beginnen Sie den Vorgang mindestens 3 Monate vor Ablauf, da in manchen Ländern (z. B. Irland) vor der Ausstellung einer neuen Karte eine manuelle Überprüfung der Ausbildungsnachweise erforderlich ist.

Welche Schritte sind mit der Erneuerung der Schulung verbunden?

Die Erneuerung Ihrer Schulung erfolgt unkompliziert. Melden Sie sich zunächst bei einem von Ihrer nationalen Verkehrsbehörde anerkannten Schulungszentrum an. Anschließend absolvieren Sie 35 Stunden Schulung, aufgeteilt in fünf Module – in der Regel an jeweils einem Tag, die Module müssen jedoch nicht an aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. Die meisten Zentren bieten flexible Zeiteinteilung, auch am Wochenende.

Die Schulung umfasst allgemeine und spezialisierte Module zu Verkehrssicherheit, rechtlichen Neuerungen, effizienter Fahrtechnik und Ladungssicherung. EU-Normen schreiben mindestens ein Modul speziell zur Verkehrssicherheit sowie praktische Trainingseinheiten vor. Diese praktischen Einheiten (insgesamt mindestens sieben Stunden) umfassen entweder Fahren auf der Straße, Übungen unter besonderen Bedingungen oder Simulatortraining. Die Gruppengröße ist aus Sicherheitsgründen auf maximal zehn Teilnehmer*innen begrenzt. In einigen Ländern ist teilweise E-Learning für theoretische Komponenten zulässig.

Nach Abschluss stellt Ihnen Ihr Schulungsanbieter eine Teilnahmebescheinigung aus, die Sie bei der Zulassungsbehörde zur Verlängerung Ihres Fahrerqualifikationsausweises (DQC/Code 95) einreichen können. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Land. Daher ist es ratsam, den Prozess mehrere Wochen vor Ablauf Ihrer aktuellen Zertifizierung zu beginnen. In den meisten EU-Ländern müssen Schulungsanbieter ihre Abschlussnachweise in eine nationale Datenbank hochladen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Schulungszentrum, ob Ihre Nachweise innerhalb der vom System vorgegebenen Zeitspanne (in der Regel 15–21 Tage) aktualisiert werden.

Hinweis für Fahrer*innen mehrerer Kategorien: Bei Qualifikationen sowohl für den Güterverkehr (Kategorie C) als auch für den Personenverkehr (Kategorie D) akzeptieren die meisten EU-Länder 35 Stunden Ausbildung. Einige Länder (wie Irland) verlangen jedoch 42 Stunden. Separate ärztliche Untersuchungen für beide Kategorien sind immer obligatorisch.

Sind die Schulung und die Erneuerung kostenpflichtig?

Die Preise variieren innerhalb der EU je nach Schulungsanbieter und lokalen Gebühren. Durchschnittlich müssen Sie mit Kosten zwischen 1.500 und 3.000 Euro für die Erstqualifikation rechnen, während die regelmäßige Schulung (alle fünf Jahre erforderlich) in der Regel zwischen 300 und 800 Euro kostet. Manche Arbeitgeber übernehmen diese Kosten und möglicherweise stehen Finanzierungsmöglichkeiten über EU-Programme wie den Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. 

Welche Unterlagen werden zur Verlängerung der Schulung benötigt?

Zur Erneuerung Ihres DQC benötigen Sie in der Regel:

  • einen gültigen Führerschein (mit den richtigen Klassen)
  • ein aktuelles ärztliches Attest über die Fahrtauglichkeit
  • Ihr Abschlusszertifikat vom Schulungszentrum
  • Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • ein Passfoto
  • Zahlungsbestätigung für die neue Karte 

Die Anforderungen können leicht unterschiedlich sein zwischen EU-Länder, daher lohnt es sich, vor der Beantragung bei Ihrem örtlichen Verkehrsbetrieb nachzufragen.  

Welche Rolle spielt der Fahrerqualifikationsausweis (Code 95) im Erneuerungsprozess?

Die Fahrerqualifizierungskarte (DQC), in Ländern wie den Niederlanden, Belgien und Luxemburg als Code 95 bekannt, dient als EU-weiter Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation. Diese Zertifizierung ist für Fahrer*innen, die gewerblich Güterkraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen oder Personenkraftfahrzeuge führen, obligatorisch. Das Ablaufdatum, das in Feld 12 Ihrer Karte oder Ihres Führerscheins angezeigt wird, markiert die Frist, bis zu der Sie 35 Stunden anerkannte Schulung absolvieren müssen, um die Gültigkeit zu erhalten.

In Code-95-Ländern muss diese Schulung bei zugelassenen Anbietern im Ausstellungsland Ihres Führerscheins absolviert werden – beispielsweise müssen niederländische Fahrer*innen CRB-zugelassene Zentren in den Niederlanden nutzen. Fahren ohne gültige DQC/Code-95-Zertifizierung kann zu Geldstrafen oder Führerscheinentzug führen. Eine rechtzeitige Erneuerung ist daher unerlässlich.

Welche regelmäßige Schulung ist für Fahrer im Gütertransport erforderlich?

Der 35-stündige Kurs behandelt wichtige Themen wie Verkehrssicherheit und Unfallverhütung, aktuelle EU-Transportgesetze (Fahrtenschreibervorschriften, Lenkzeiten usw.), umweltfreundliches Fahren und Kraftstoffspartechniken, Ladungssicherung und Ladungsumschlag sowie Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen. Die Schulung stellt sicher, dass Sie über bewährte Verfahren und Gesetzesänderungen, die Ihre Arbeit betreffen, auf dem Laufenden bleiben. 

Wo kann ich die Ausbildung am besten absolvieren?

Die besten Schulungszentren sind offiziell akkreditiert und von den nationalen Behörden anerkannt. Achten Sie auf Anbieter, die flexible Kurstermine anbieten, bei Bedarf auch Wochenend- oder Abendkurse, lesen Sie im Vorhinein die Bewertungen anderer Fahrer*innen. Obwohl die Preise variieren, lohnt es sich, verschiedene Optionen zu vergleichen. Viele Zentren bieten mittlerweile Blended Learning mit einer Mischung aus Online- und Präsenzunterricht an. Viele Anbieter bieten auch Kurse in mehreren Sprachen an, was besonders nützlich ist, wenn Sie in verschiedenen EU-Ländern arbeiten.

Nach Abschluss jeder Schulung sollten Sie sich von Ihrem Schulungsanbieter stets eine Teilnahmebescheinigung ausstellen lassen. In vielen EU-Ländern lädt das Schulungszentrum Ihre Teilnahmenachweise auch in ein offizielles nationales Register hoch. Erkundigen Sie sich dort, ob dieser Schritt erfolgt ist. Bewahren Sie sowohl physische als auch digitale Kopien aller Zertifikate mindestens fünf Jahre lang auf, da unvollständige Nachweise die Erneuerung Ihres Fahrerqualifikationsausweises (DQC) verzögern können.

Sonderfälle: Ausländische und Nicht-EU-Fahrer

Für EU-Fahrer*innen mit einem Certificate of Professional Competence (CPC), das in einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellt wurde, können zusätzliche Schritte erforderlich sein. In der Regel müssen Sie Ihren ausländischen Führerschein gegen einen lokalen umtauschen, wie es Ihr aktuelles Arbeitsland vorschreibt – in Irland ist dieser Vorgang beispielsweise vorgeschrieben. Fahrer*innen, deren ursprünglicher Führerschein nach dem 10. September 2008 (für Busse) bzw. 10. September 2009 (für Lkw) ausgestellt wurde, müssen möglicherweise auch die Theorie- und Praxisprüfung wiederholen. Berufskraftfahrer*innen aus Nicht-EU-Ländern, die in der EU arbeiten möchten, müssen zunächst einen anerkannten Führerschein erwerben (mit je nach Land unterschiedlicher Gültigkeitsdauer), die erforderliche 35-stündige Weiterbildung in ihrem Gastland absolvieren und sicherstellen, dass sie alle Visa- und Arbeitserlaubnisbestimmungen einhalten, bevor sie Nutzfahrzeuge führen dürfen.