Die Europäische Kommission hat die Eurovignetten-Richtlinie geändert, um die ehrgeizigen Klimaziele einer Reduzierung der CO2-Emissionen um 15 % bis 2025 und 30 % bis 2030 zu erreichen. Dazu werden die CO2-Emissionsklassen neu definiert und in den Mauttarifen umgesetzt.
Die neuen CO2-Emissionsklassen ordnen schwere Nutzfahrzeuge einer von fünf CO2-Emissionsklassen zu, so dass die Mautsätze nach diesen Klassen differenziert werden können. Die Richtlinie tritt am 24. März 2022 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben 24 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.
Der Termin und die endgültigen Tarife werden noch ausgehandelt und zusammen mit weiteren Einzelheiten bestätigt. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, wie wir die Situation angehen und die Mauterhöhungen minimieren können.
In Deutschland sollen die neuen CO2-Klassen ab dem 1. Dezember 2023 eingeführt werden. In Österreich ab dem 1. Januar 2024. Es wird erwartet, dass andere Länder schrittweise nachziehen werden (aber jedes Land muss bis März 2025 über entsprechende Rechtsvorschriften verfügen). Wir werden Sie über die Änderungen auf dem Laufenden halten. Wir helfen Ihnen auch dabei, die günstigste Emissionsklasse zu erreichen (geringstmögliche Mautgebühr).
Für Fahrzeuge mit geringen CO2-Emissionen können niedrigere Mautsätze gelten, während Fahrzeuge mit hohen CO2-Emissionen höhere Sätze zahlen müssen. Als Faustregel gilt: Je umweltfreundlicher Ihr Fahrzeug ist, desto günstiger ist der Mauttarif. Für die am wenigsten umweltfreundlichen Fahrzeuge erhöht sich die Maut um 70-80 %. Jetzt ist es wichtig, dass Sie uns alle notwendigen Daten und Dokumente im Zusammenhang mit der CO2-Mautberechnung zur Verfügung stellen (in Ihrem Kundenportal in der Rubrik Maut), damit wir Ihnen die bestmöglichen Konditionen anbieten können.
Die erforderlichen Fahrzeugdaten* sind in der Übereinstimmungsbescheinigung (COC), dem CIF oder dem technischen Zertifikat des Fahrzeugs zu finden. Diese sind: Fahrzeugklasse, Radachsenkonfiguration, Technisch zulässige Gesamtmasse (F1) [kg], Fahrzeuggruppe, Kabinentyp (Tag- oder Schlafwagen), Motorleistung [kW], CO₂-Emissionswert [gCO2/tkm], Datum der Erstzulassung, Fahrzeugtyp/Fahrgestellkonfiguration. Zunächst werden Fahrzeuge über 7,5 t berücksichtigt, später in Deutschland ab dem 1.7.24 dann auch solche ab 3,5 t.
Schwere Nutzfahrzeuge sollen in eine von fünf CO2-Emissionsklassen eingestuft werden, damit die Mautsätze nach Klassen differenziert werden können. Alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor (Diesel usw.) und einem Datum der Erstzulassung vor dem 1. Juli 2019 werden immer in die CO2-Klasse 1 eingestuft. Es ist nicht erforderlich, mehr CO2-bezogene Parameter als die F.1-Masse zu erheben.
Nur für Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor mit einem Datum der Erstzulassung ab dem 1. 7. 2019 müssen CO2-bezogene Parameter erhoben werden, wenn eine bessere CO2-Klasse als 1 erwartet wird. Nur wenn die Zugmaschine 2 Achsen, einschließlich einer angetriebenen Achse, und eine F.1-Masse von mehr als 16 000 kg hat, oder wenn die Zugmaschine 3 Achsen, einschließlich einer angetriebenen Achse, und eine beliebige F.1-Masse hat, kann die CO2-Klasse verbessert werden. Bei allen anderen Kombinationen bleiben Sie immer in der CO2-Klasse 1.
Alle emissionsfreien Fahrzeuge (mit den Motoreigenschaften Wasserstoff, kombinierter Wasserstoff-Elektroantrieb, Brennstoffzellen-Wasserstoffantrieb, Hybrid-Wasserstoff-Elektrobatterieantrieb, Hybrid-Brennstoffzellen-Wasserstoffantrieb, Hybrid-Brennstoffzellen-Wasserstoff-Elektrobatterieantrieb oder externer Elektroantrieb) werden immer der CO2-Klasse 5 zugeordnet. Neben den Motoreigenschaften müssen keine weiteren CO2-bezogenen Parameter erfasst werden. Und sind völlig von der Mautpflicht befreit.
Die Europäische Kommission hat die Eurovignetten-Richtlinie geändert, um die Klimaziele einer Reduzierung der CO2-Emissionen um 15 % bis 2025 und um 30 % bis 2030 zu erreichen. Mit der damit einhergehenden Einführung der CO2-Maut werden schwere Nutzfahrzeuge in eine von fünf CO2-Emissionsklassen eingeteilt, so dass die Mautsätze nach diesen Klassen differenziert werden können.
In Deutschland werden diese Mauteinnahmen für die Verbesserung der Infrastruktur der Bundesstraßen und für Mobilitätsmaßnahmen verwendet - der Schwerpunkt liegt dabei auf den Bundesschienenwegen. Die Mehreinnahmen aus der Ausweitung der Maut auf Lkw über 3,5 Tonnen belaufen sich im gleichen Zeitraum auf 3,9 Milliarden Euro. Davon fließen 1,8 Milliarden Euro in die CO2-Differenzierung.
Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Eurowag Ihnen bei der Mauterhebung helfen kann? Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und unser Team wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.